Die wichtigsten Fragen zur obligatorischen Röntgenfortbildung nach BAG – kurz und klar beantwortet.
Ja. Wer in der Schweiz dentale Röntgenanlagen bedient, muss sich gemäss der Strahlenschutzgesetzgebung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) regelmässig fortbilden. Die Fortbildung ist Voraussetzung, um weiterhin röntgen zu dürfen.
Die Strahlenschutzfortbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Der Umfang richtet sich nach der Berufsgruppe: Zahnärzte 4×45 Min., Dentalhygieniker/innen 4×45 Min., Prophylaxeassistent/innen 2×45 Min. und Dentalassistent/innen 2×45 Min. Bei Grossröntgengeräten (z.B. OPT/Fernröntgen) gelten erweiterte Fortbildungspflichten.
Beides ist möglich. Wir kommen direkt in Ihre Praxis – ideal für das ganze Team – oder Sie nehmen flexibel und ortsunabhängig online teil.
Die Fortbildung kostet CHF 59.– pro Lektion (exklusive An- und Rückfahrt). Der Gesamtumfang hängt von Ihrer Berufsgruppe ab.
Ja. Nach Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Teilnahmezertifikat als Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht. Die Schulungsunterlagen sind inbegriffen.
Für Zahnärzte, Dentalassistent/innen, Prophylaxeassistent/innen und Dentalhygieniker/innen – also das gesamte Praxisteam, das mit Röntgen arbeitet.
Die Fortbildung wird von Sandra Sticca geleitet, einer vom BAG anerkannten Strahlenschutzsachverständigen mit über 20 Jahren Erfahrung in der Branche.
Schweizweit – vor Ort in Ihrer Praxis oder online ganz ohne Anfahrt.
Buchen Sie direkt online eine kostenlose Beratung über den Kalender auf unserer Startseite oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung, vor Ort in Ihrer Praxis oder online.
Beratung buchen